Pedelecs, E-Bikes & schnelle Pedelecs: die rechtliche Lage
Die Rechtslage beim Elektrofahrrad ist noch sehr chaotisch, selbst in der Fachliteratur hat sich noch nicht eine einheitliche Begriffsbeschreibung und Gruppeneinordnung durchgesetzt. Man ist anscheinend noch auf der Suche nach der richtige Eingruppierung. Zum Teil liegt es auch daran, dass es von EU-Land zu EU-Land unterschiedliche Vorschriften gibt (von der Schweiz mal ganz abgesehen).
Leider geht dann in der Presse auch vieles drunter und drüber. Da werden E-Bikes zu Pedelecs und Pedelecs müssen plötzlich versichert werden und wenn die Diskussion um die Helmpflicht von schnellen Pedelecs in Zukunft weiter an Fahrt aufnimmt, wird auch dies bestimmt dazuführen, dass viele Endverbraucher (und auch Journalisten) denken, dies betreffe auch normale Elektrorräder.
Die Rechtslage für Elektrofahrräder
| Fahrradtyp | Pedelec | Schnelle Pedelecs | E-Bikes |
| Rechtlich ist es ein: | Fahrrad | Kleinkraftrad | Fahrrad mit Hilfsmotor (Leichtmofa) |
| Versicherungspflicht | Nein | Ja | Ja |
| Motorabschaltung bei | 25 km/h | 45 km/h | 20 km/h |
| Motorunterstützung | nur beim Treten | nur beim Treten, Gasgriff nur bis max 20 km/h | per Gasgriff bis max 20 km/h |
| Mindestalter | Keins | 15 | 15 |
| Radwegbenutzung | wie beim Fahrrad |
Innerorts nicht erlaubt (außer bei Schild "Mofa frei") oder abgeschaltetem Motor; außerorts Benutzung erlaubt |
Innerorts nicht erlaubt (außer bei Schild "Mofa frei") oder abgeschaltetem Motor;
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| Personenbeförderung | wie beim Fahrrad | Nur Anhänger mit entsprechender Betriebserlaubnis zugelassen; kein Personentransport im Anhänger erlaubt | Kein Personentransport im Anhänger erlaubt |
| Helmpflicht | Nein | z.Zt Nein | z.Zt Nein |
| Beleuchtung | Dynamo | Batterie erlaubt | Dynamo |





