Kommentar zur Rückrufaktion von Elektrofahrrädern aufgrund eines verwechslungsanfälligen Steckers

Nein, wir haben nicht den ersten April: Aber wie blöd muss man eigentlich als Fahrradhersteller sein, dass man Elektrofahrräder mit einem Kaltgeräteanschluss ausstattet, so dass der Kunde irrtümlich sein neues E-Bike einfach so in die Steckdose steckt. Im günstigen Fall rührt sich gar nichts mehr, im schlimmsten Fall macht es wohl Zisch und Peng. Die Hersteller haben reagiert und die entsprechenden Bikes Anfang des Jahres vom Markt genommen. Auch so große Einkaufsgemeinschaften wie die ZEG waren von der Rückrufaktion betroffen.

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Als ernsthafte Mobilitätsalternative wahrgenommen zu werden, ist dem Fahrrad immer schwer gemacht worden. Radfahren im Urlaub und als Sport ist eine Sache. Wenn es darum geht, die Wege des Alltages zurückzulegen, machen die meisten Radler einen Rückzieher. Es kommen Klischees wie das vom Arme-Leute-Fahrzeug zum Tragen – plötzlich ist Radfahren wieder unbequem und darüber hinaus auch noch gefährlich! Auch die Fortschritte der Fahrradtechnik konnten an solchen Einstellungen nicht viel ändern.

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Es fängt bei der Begriffsdefinition, was sind Pedelecs und was sind E-Bikes. Sind es nicht alle Elektrofahrräder?

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Bisher bremste der Deutsche Gesetzgeber E-Bikes aus: Lediglich Modelle, deren Motoren sich oberhalb 25km/h abschalten, waren legal; zulassungs- und führerscheinfrei! Wer schneller fahren wollte, war alleine auf die eigene Tretkraft angewiesen. Als einer der ersten Hersteller für „Pedelecs“, wie die Fahrräder mit elektrischem Unterstützungsmotor auch genannt werden, bietet der Schweizer Hersteller Biketec (www.flyer.ch) 2008 Modelle an, die auf deutschen Straßen über 40km/h fahren dürfen.

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